Gemeinsam die EUDR umsetzen: ECR Austria veröffentlicht aktualisierte Branchen-Guideline für 2026
Nach zwei Verschiebungen rückt der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) am 30. Dezember 2026 näher. ECR Austria und GS1 Austria haben in einer ECR Arbeitsgruppe die Version 2.0 der Guideline an die neue Rechtslage angepasst. Damit steht der Branche rechtzeitig eine gemeinsame, praxistaugliche Orientierung zur Verfügung.
Die EU-Entwaldungsverordnung bringt für Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette weitreichende Pflichten mit sich. Betroffen sind zentrale Rohstoffe wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk. Ziel ist es, Entwaldung aus den Lieferketten daraus erzeugter Produkte auszuschließen – eine Herausforderung, die Handel und Hersteller nur gemeinsam meistern können.
Praxiswissen und konkrete Handlungsempfehlungen für den Start
Nun liegt der aktualisierte Leitfaden vor, der nicht nur rechtliche Grundlagen und operative Anforderungen verständlich aufbereitet, sondern auch konkrete Empfehlungen für die EUDR-Zusammenarbeit zwischen Handel und Lieferanten in der Lebensmittel- und Drogeriebranche bringt.
Die Guideline zeigt, wie man als Unternehmen die Betroffenheit von der EUDR ermittelt, erklärt die EUDR-Rollen entlang der Lieferkette und damit verbundene Verpflichtungen, informiert über neue Artikelstammdaten für die EUDR-Compliance und zeigt Möglichkeiten der Risikominderung auf. Als Kernstück enthält sie eine gemeinsam erarbeitete Branchenempfehlung für die operative Zusammenarbeit zwischen Handel und Lieferanten. Der ECR-Leitfaden wird durch Tipps zur Auswahl von EUDR-Compliance-IT-Tools, Informationen zum EU-Informationssystem TRACES, durch ein Beispielprojekt, ein EUDR-Glossar sowie eine umfangreiche Q&A-Sammlung aus der Branche ergänzt. Und bietet damit alles, damit Unternehmen und Verantwortliche sich in der EUDR-Materie rasch zurechtfinden.
Kooperation statt Einzellösungen – ECR als Brückenbauer:in
Version 2.0 wurde gemeinsam mit Handel, Herstellern, GS1 Austria und weiteren Fachbereichen erarbeitet. Sie bündelt Wissen und Erfahrung in abgestimmten Prozessen und reduziert so Unsicherheit und Doppelarbeit: Unternehmen müssen dieselben Umsetzungsfragen nicht jeweils für sich lösen.
„Nach zwei Verschiebungen wird die EUDR jetzt konkret. Die Branche hat die zusätzliche Zeit genutzt: Mit Version 2.0 steht rechtzeitig eine gemeinsame Lösung bereit, die die neuen Rollen erklärt, Informationen verständlich aufbereitet und unnötigen Aufwand durch einheitliche Empfehlungen reduziert“, sagt Bernhard Voit, ECR Austria Manager.
Der Leitfaden „Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung“ Version 2.0 steht ab sofort auf der Website von ECR Austria und GS1 Austria zum kostenlosen Download bereit.
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