Überarbeitete Guideline für Produktabbildungen 2026

Tagtäglich werden Konsumgüter in den verschiedensten Medien (Flugblättern, Onlineshops) auf sehr vielfältige, aber oft sehr unvorteilhafte Art präsentiert. Meist erfolgt das Fotografieren von Industrie und Handel aufgrund mangelnder Standards sehr individuell und führt daher zu vielen unterschiedlichen Versionen.

Konsument:innen wollen weder ein Produkt kaufen, das im Original ganz anders aussieht, als sie es zuvor im Prospekt oder online gesehen haben, noch ihr Produkt durch starke Farbkorrekturen oder irreführende Perspektiven im Regal nicht wiedererkennen. Unvorteilhafte Darstellungen, wie etwa zerknitterte Packungen oder unscharfe Produktbilder, beeinflussen darüber hinaus auch die wahrgenommene Qualität.

Diese Realität war der Ausgangspunkt für die Gründung einer ECR Austria Arbeitsgruppe „Bild- & Media-Datenbank“ mit dem klaren Ziel, konkrete Standards für Produktabbildungen innerhalb der gesamten Konsumgüterbranche zu schaffen. 2017 erschien die erste Empfehlung „Guideline für Produktabbildungen“ zur einheitlichen Erstellung und Übermittlung von Produktabbildungen.

Die mitwirkenden Unternehmen der ServiceplattformStammdaten“ haben sich darauf geeinigt, zumindest eine Produktabbildung (= einen Packshot) von jedem gelisteten Industriemarkenartikel in Verbindung mit Produktstammdaten bereitzustellen. 2023 wurde diese Publikation aktualisiert, da sich das gemeinsame Verständnis grenzübergreifend weiterentwickelt hat. Version 3.0 vom April 2026 umfasst schließlich Anpassungen der Empfehlungen zu Dateiformat, Dateigröße, Farbdarstellung, Beschneidungspunkten sowie zur Sicherheit von Bildlinks. Änderungen zur Version 2.0 sind in kursiv gekennzeichnet.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte zu den definierten Mindestanforderungen an das Bildmaterial bzw. den Bildlink:

  • Dateiformat in JPG-Format empfohlen (oder TIF-Format1)
  • Dateigröße unter 40 MB
  • Farbtiefe mind. 24 Bit
  • Farbdarstellung in ECI RGB V2-Farbraum
  • Auflösung mind. 300 ppi
  • Bildgröße für die längste Seite 2.401 Pixel als Untergrenze
  • EIN einziger Beschneidungspfad
  • Beschneidungspfad muss geschlossen sein
  • Anzahl an Beschneidungspunkten <900 Punkte
  • Bildlink muss freizugänglich sein und direkt auf eine Bilddatei verweisen.
  • Wird eine neue Bilddatei bereitgestellt, ist es erforderlich, eine neue eindeutige URL zu generieren.
  • Bildlink muss einen https Link aufweisen

Eine vollständige Darstellung der gesamten Anforderungen finden Sie in der Guideline für Produktabbildungen im Detail dargestellt.